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StPO/ZH 106c ff., StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
Verdeckte Ermittlung im Strafverfahren (Auftreten von Polizeibeamten unter veränderter Identität im Chatraum einer Internetadresse)
21.07.2005
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AC050042
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
Erfordernis der richterlichen Genehmigung im Rahmen von ersten Ermittlungen gegen Unbekannt wegen Verdachts der Anbahnung von Kontakten zwecks Vornahme sexueller Handlungen mit Kindern (Erw. II/3). Zur Einhaltung bzw. Verletzung der in der richterlichen Genehmigungsverfügung genannten Auflagen (Verbot der tatprovozierenden Einwirkung), dabei kommt der Kassationsinstanz freie Kognition zu (Erw. II/4). Unzulässige Förderung des auf eine Straftat gerichteten Vorsatzes (Erw. II/5).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
21.07.2005
AC050042
StPO/ZH 106c ff.
StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
