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StPO/ZH 428, SchlBst des Gesetzes über die Teilrevision der Strafprozessgesetzgebung 3, StPO/ZH 190a, BV 29 Abs. 3
Intertemporalrechtliche Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde, Hafterstehungsfähigkeit, unentgeltliche Rechtspflege in Strafsachen
21.07.2005
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AC050070
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§ 428 revStPO/ZH, § 3 SchlBst des Gesetzes über die Teilrevision der Strafprozessgesetzgebung, intertemporalrechtliche Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde Entgegen dem Wortlaut des Gesetzes ist davon auszugehen, dass die Nichtigkeitsbeschwerde auch dort (noch) zulässig ist, wo ein Rekurs oder eine Revisionsgesuch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erklärt wurde (Erw. 4b). HafterstehungsfähigkeitDie Frage der Hafterstehungsfähigkeit ist nicht von den gerichtlichen Instanzen, sondern von den Vollzugsbehörden zu beurteilen (Erw. 5d).§ 190a StPO/ZH, Art. 29 Abs. 3 BV. Unentgeltliche Rechtspflege in StrafsachenEin entsprechendes Gesuch beurteilt sich primär nach § 190a StPO/ZH, subsidiär nach Art. 29 Abs. 3 BV. Vorliegend Anspruch unter beiden Bestimmungen verneint (Erw. 6).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
21.07.2005
AC050070
StPO/ZH 428
SchlBst des Gesetzes über die Teilrevision der Strafprozessgesetzgebung 3
StPO/ZH 190a
BV 29 Abs. 3
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
