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SchKG 174 Abs. 2, ZPO/ZH 281 ff.

Kantonales Beschwerdeverfahren - Voraussetzungen für die Aufhebung der Konkurseröffnung

28.06.2005 | AA050067 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
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§§ 281 ff. ZPO/ZH. Kantonales BeschwerdeverfahrenAnforderungen an die Begründung einer Nichtigkeitsbeschwerde, Novenverbot (Erw. 5). Art. 174 Abs. 2 SchKG. Voraussetzungen für die Aufhebung der Konkurseröffnung Der Nachweis der Bezahlung der Schuld nach erstinstanzlicher Konkurseröffnung genügt allein nicht für die Aufhebung des Konkurserkenntnisses, kumulativ dazu bedarf es - auch im Falle der erneuten Konkurseröffnung durch die Rechtsmittelinstanz - der Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners (Erw. 6.2).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

28.06.2005

AA050067

SchKG 174 Abs. 2
ZPO/ZH 281 ff.

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011