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SchKG 174 Abs. 2, ZPO/ZH 281 ff.
Kantonales Beschwerdeverfahren - Voraussetzungen für die Aufhebung der Konkurseröffnung
28.06.2005
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AA050067
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§§ 281 ff. ZPO/ZH. Kantonales BeschwerdeverfahrenAnforderungen an die Begründung einer Nichtigkeitsbeschwerde, Novenverbot (Erw. 5). Art. 174 Abs. 2 SchKG. Voraussetzungen für die Aufhebung der Konkurseröffnung Der Nachweis der Bezahlung der Schuld nach erstinstanzlicher Konkurseröffnung genügt allein nicht für die Aufhebung des Konkurserkenntnisses, kumulativ dazu bedarf es - auch im Falle der erneuten Konkurseröffnung durch die Rechtsmittelinstanz - der Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners (Erw. 6.2).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
28.06.2005
AA050067
SchKG 174 Abs. 2
ZPO/ZH 281 ff.
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
