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StPO/ZH 73, StPO/ZH 395 Abs. 2
Rechtsmittellegitimation im Zusammenhang mit Herausgabe einer Fluchtkaution
08.08.2005
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AC050065
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§§ 73, 395 Abs. 2 StPO/ZH. Rechtsmittellegitimation im Zusammenhang mit Herausgabe einer FluchtkautionDer Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Fluchtkaution (und damit auf Anfechtung eines diesbezüglichen Entscheides) steht allein dem Angeklagten und nicht einem allfälligen Dritteinzahler zu (Erw. 4.2).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
08.08.2005
AC050065
StPO/ZH 73
StPO/ZH 395 Abs. 2
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
