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ZPO/ZH 68 Abs. 1, ZPO/ZH 115, ZPO/ZH 288 Abs. 1 Ziff. 3
Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde - Anspruch auf Entschädigung im Zusammenhang mit unaufgefordert eingereichten Parteieingaben
05.09.2005
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AA050077
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§§ 115, 288 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO/ZH. Begründung der NichtigkeitsbeschwerdeAnforderungen an Begründung, Ausschluss mit Noven (Erw. 4.2a).§ 68 Abs. 1 ZPO/ZH. Anspruch auf Entschädigung im Zusammenhang mit unaufgefordert eingereichten Parteieingaben (hier im Zusammenhang mit Erteilung der aufschiebenden Wirkung)Reicht eine Partei unaufgefordert eine Eingabe zur Frage der (Nicht-)Gewährung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich des von der Gegenseite erhobenen Rechtsmittels ein, so rechtfertigt es sich, ihr insofern im Falle der Abweisung des Rechtsmittels zulasten der unterliegenden Partei eine Prozessentschädigung zuzusprechen (Erw. 6).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
05.09.2005
AA050077
ZPO/ZH 68 Abs. 1
ZPO/ZH 115
ZPO/ZH 288 Abs. 1 Ziff. 3
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
