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StGB 177, StPO/ZH 166

Ehrverletzender Charakter des Ausdrucks 'Trottel' ?

08.10.2005 | UK040143 | Obergericht des Kantons Zürich | III. Strafkammer
Details

Es lässt sich nicht sagen, dass die Betitelung einer Person als 'Trottel' deren sittliche Ehre offenkundig, d.h. zum vorneherein nicht in einem strafrechtlich relevanten Mass herabzusetzen vermöge. Die Verweigerung der Zulassung einer entsprechenden Ehrverletzungs-Anklage mit dieser Begründung ist deshalb nicht zu schützen.

 

Obergericht des Kantons Zürich

III. Strafkammer

Beschluss

08.10.2005

UK040143

StGB 177
StPO/ZH 166

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011