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StGB 177, StPO/ZH 166
Ehrverletzender Charakter des Ausdrucks 'Trottel' ?
08.10.2005
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UK040143
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Obergericht des Kantons Zürich
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III. Strafkammer
Details
Es lässt sich nicht sagen, dass die Betitelung einer Person als 'Trottel' deren sittliche Ehre offenkundig, d.h. zum vorneherein nicht in einem strafrechtlich relevanten Mass herabzusetzen vermöge. Die Verweigerung der Zulassung einer entsprechenden Ehrverletzungs-Anklage mit dieser Begründung ist deshalb nicht zu schützen.
Obergericht des Kantons Zürich
III. Strafkammer
Beschluss
08.10.2005
UK040143
StGB 177
StPO/ZH 166
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
