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StPO/ZH 11 Abs. 2, altStPO/ZH 427, StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
Ungenügende Verteidigung, Fürsorgepflicht. Rückweisung an untere Instanz
04.10.2005
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AC050016
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
Setzt sich die Verteidigung im Falle notwendiger Verteidigung mit dem Hauptanklagepunkt (hier: Rassendiskriminierung) überhaupt nicht auseinander, so liegt ungenügende Verteidigung vor. In diesem Fall kann der Mangel auch nicht im Berufungsverfahren geheilt werden, weshalb die Sache an die erste Instanz zurückzuweisen ist (Erw. II/2).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
04.10.2005
AC050016
StPO/ZH 11 Abs. 2
altStPO/ZH 427
StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
