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GVG 162 ff., StPO/ZH 162 Abs. 1 Ziff. 2, StPO/ZH 430b, StGB 63 ff.
Erläuterung, Anklagegrundsatz, Beschleunigungsgebot, Überprüfungsbefugnis
07.10.2005
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AC040124
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
Zulässigkeit und Folgen der nachträgliche Erläuterung eines Urteils des Geschworenengerichts auf Einladung des Kassationsgerichts hin (Erw. II, III/4).Keine Verletzung des Anklagegrundsatzes, hier im Zusammenhang mit der Umschreibung von Nebenaspekten des Sachverhaltes (betr. Mord, Erw. III/1).Nach neuerer bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist die Rüge, bei der Strafzumessung sei eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes zu Unrecht nicht (oder nicht ausreichend) berücksichtigt worden, in jedem Fall mit eidgenössischer Nichtigkeitsbeschwerde zu erheben. Die kantonale Nichtigkeitsbeschwerde ist insoweit unzulässig (Erw. III/3).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
07.10.2005
AC040124
GVG 162 ff.
StPO/ZH 162 Abs. 1 Ziff. 2
StPO/ZH 430b
StGB 63 ff.
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
