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GVG 162
Materielle Korrektur des Scheidungsurteils im Erläuterungsverfahren nicht möglich
02.06.2003
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LN030022
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Obergericht des Kantons Zürich
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I. Zivilkammer
Details
Stimmt der Inhalt einer Scheidungskonvention aufgrund einer nachträglich eingetretenen Gesetzesänderung (AHV-Revision) nicht mehr mit der von den Parteien ursprünglich gewollten Regelung überein, kann eine Korrektur der rechtskräftig genehmigten Konvention nicht im Erläuterungsverfahren erzielt werden.Publiziert in ZR 103 Nr. 45.
Obergericht des Kantons Zürich
I. Zivilkammer
Beschluss
02.06.2003
LN030022
GVG 162
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
