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GVG 162

Materielle Korrektur des Scheidungsurteils im Erläuterungsverfahren nicht möglich

02.06.2003 | LN030022 | Obergericht des Kantons Zürich | I. Zivilkammer
Details

Stimmt der Inhalt einer Scheidungskonvention aufgrund einer nachträglich eingetretenen Gesetzesänderung (AHV-Revision) nicht mehr mit der von den Parteien ursprünglich gewollten Regelung überein, kann eine Korrektur der rechtskräftig genehmigten Konvention nicht im Erläuterungsverfahren erzielt werden.Publiziert in ZR 103 Nr. 45.

 

Obergericht des Kantons Zürich

I. Zivilkammer

Beschluss

02.06.2003

LN030022

GVG 162

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011