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ZGB 176 Abs. 3, ZGB 273, ZGB 308, ZGB 310, ZGB 315a

Kindesschutzmassnahmen, Aufhebung der elterlichen Obhut, Fremdplatzierung - Beistandschaft - Persönlicher Verkehr mit unmündigen Kindern

11.11.2005 | AA050119 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

Art. 310, 315a ZGB. Kindesschutzmassnahmen. Aufhebung der elterlichen Obhut, FremdplatzierungUnzulässigkeit der Obhutszuweisung an einen Elternteil unter gleichzeitiger Anordnung einer Fremdplatzierung, keine Verletzung klaren materiellen Rechts. Der Obhutsentzug setzt nicht voraus, dass ambulante Massnahmen erfolglos versucht wurden, sondern nur, dass nicht damit gerechnet werden kann, dass sich die Gefährdung mit solchen abwenden lasse (Erw. II/1).Art. 308 ZGB. BeistandschaftFehlende Verständigungsbereitschaft zwischen den Eltern als Grund für die Errichtung einer Beistandschaft (Erw. II/2).Art. 176 Abs. 3, 273 ZGB. Persönlicher Verkehr mit unmündigen KindernFrage der Ausübung eines begleiteten Besuchsrechts des Vaters, Voraussetzungen für eine solche Beschränkung hier zulässigerweise verneint (Erw. II/3).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

11.11.2005

AA050119

ZGB 176 Abs. 3
ZGB 273
ZGB 308
ZGB 310
ZGB 315a

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011