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SchKG 272 Ziff. 1

Übersetzung fremdsprachiger Urkunden (Willkürverbot). Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Arrestforderung

02.10.2003 | PN030216 | Obergericht des Kantons Zürich | III. Zivilkammer
Details

Das Gericht handelt - je nach den Umständen - willkürlich, wenn es von einer Partei die Übersetzung einer eingereichten fremdsprachen Urkunden verlangt. Deis gilt namentlich für das Audienzrichteramt, welches für den Finanz- und Wirtschaftsstandort Zürich zuständig ist, und inbesondere für in englischer Sprache abgefasste Urkunden, die weder umfangreich noch kompliziert und ohne weiteres verständlich sind (E. 3b).Anforderungen an die substanziierte Glaubhaftmachung der Arrestforderung gestützt auf ein anwaltliches Mandat (E. 3c).

 

Obergericht des Kantons Zürich

III. Zivilkammer

Beschluss

02.10.2003

PN030216

SchKG 272 Ziff. 1

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011