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SchKG 272 Ziff. 1
Übersetzung fremdsprachiger Urkunden (Willkürverbot). Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Arrestforderung
02.10.2003
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PN030216
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Obergericht des Kantons Zürich
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III. Zivilkammer
Details
Das Gericht handelt - je nach den Umständen - willkürlich, wenn es von einer Partei die Übersetzung einer eingereichten fremdsprachen Urkunden verlangt. Deis gilt namentlich für das Audienzrichteramt, welches für den Finanz- und Wirtschaftsstandort Zürich zuständig ist, und inbesondere für in englischer Sprache abgefasste Urkunden, die weder umfangreich noch kompliziert und ohne weiteres verständlich sind (E. 3b).Anforderungen an die substanziierte Glaubhaftmachung der Arrestforderung gestützt auf ein anwaltliches Mandat (E. 3c).
Obergericht des Kantons Zürich
III. Zivilkammer
Beschluss
02.10.2003
PN030216
SchKG 272 Ziff. 1
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
