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StGB 112, StGB 68 Ziff. 2, StGB 64 Abs. 5, StGB 64 Abs. 8

Intertemporale Konkurrenz zwischen Straftatbeständen, Strafmilderungsgründe der aufrichtigen Reue und des langen Zeitlaufs

29.09.2005 | SE050014 | Obergericht des Kantons Zürich | I. Strafkammer
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Intertemporale Konkurrenz zwischen der alt- und der neurechtlichen Bestimmung von Art. 112 StGB (Ziff. 7). Retrospektive Konkurrenz in Fällen, bei denen das Erstverfahren schon sehr viele Jahre zurück liegt (Ziff. 8). Der Strafmilderungsgrund der aufrichtigen Reue nach Art. 64 Abs. 5 StGB muss entgegen der bisherigen Praxis auch dann Anwendung finden, wenn zwar keine finanziellen Wiedergutmachungszahlungen geleistet wurden, die persönlichen Anstrengungen und die in Kauf genommenen Einschränkungen jedoch ausserordentlich gross sind (Ziff. 8.d).

 

Obergericht des Kantons Zürich

I. Strafkammer

Urteil

29.09.2005

SE050014

StGB 112
StGB 68 Ziff. 2
StGB 64 Abs. 5
StGB 64 Abs. 8

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011