Druckansicht
ZPO/ZH 51 Abs. 2, ZPO/ZH 281 ff.
Kantonales Beschwerdeverfahren - Nachteilige Auswirkung des Nichtigkeitsgrundes (Beschwer)
19.12.2005
|
AA050159
|
Kassationsgericht des Kantons Zürich
|
-
Details
§§ 281 ff. ZPO/ZH. Kantonales BeschwerdeverfahrenAnforderungen an die Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde (Erw. 2). §§ 51 Abs. 2, 281 ZPO/ZH. Nachteilige Auswirkung des Nichtigkeitsgrundes (Beschwer)Erheblichkeit des gerügten Mangels (bzw. damit verbundene Nachteile), Begründungspflicht der beschwerdeführenden Partei. Beanstandet der Beschwerdeführer, dass an der vorinstanzlichen Instruktionsverhandlung/Referentenaudienz unzulässigerweise auch der Lebenspartner der Beschwerdegegnerin teilgenommen hat, so hat er in der Beschwerde darzutun, inwiefern er dadurch beschwert sein soll, andernfalls auf die Rüge nicht eingetreten werden kann (Erw. 3.2).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
-
Beschluss
19.12.2005
AA050159
ZPO/ZH 51 Abs. 2
ZPO/ZH 281 ff.
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
