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EMRK 6 Ziff. 1, StPO/ZH 31, StPO/ZH 284, StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4, StPO/ZH 430b

Rüge der willkürlichen Beweiswürdigung (Betäubungsmitteldelikte) - Untersuchungsgrundsatz, Pflicht zur Abnahme von (Entlastungs-)Beweisen, antizipierte Beweiswürdigung - Subsidiarität der Nichtigkeitsbeschwerde

21.11.2005 | AC050017 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
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§§ 284, 430 Abs. 1 Ziff. 4 StPO/ZH. Rüge der willkürlichen Beweiswürdigung (Betäubungsmitteldelikte).Anforderungen an die Begründung einer Nichtigkeitsbeschwerde (Erw. II/2b). Würdigung von Aussagen der Angeschuldigten sowie eines Mitangeschuldigten (Erw. II/3 und 4), Würdigung von Sachbeweisen (Erw. II/5).§§ 31, 430 Abs. 1 Ziff. 4 StPO/ZH. Untersuchungsgrundsatz, Pflicht zur Abnahme von (Entlastungs-)Beweisen, antizipierte BeweiswürdigungUnzulässige Unterlassung weiterer Erhebungen zum Sachverhalt mit der Begründung, diese könnten am vorliegenden Beweisergebnis nichts ändern (Erw. II/6).§ 430b StPO/ZH, Art. 6 Ziff. 1 EMRK. Subsidiarität der NichtigkeitsbeschwerdeAuf die Rüge der Verletzung des Beschleunigungsgebotes kann im kantonalen Beschwerdeverfahren nicht eingetreten werden (Erw. II/7).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

21.11.2005

AC050017

EMRK 6 Ziff. 1
StPO/ZH 31
StPO/ZH 284
StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
StPO/ZH 430b

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011