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StPO/ZH 162 Abs. 1 Ziff. 2, StPO/ZH 182 Abs. 3, StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4, BV 29 Abs. 2
Anklagegrundsatz (subjektiver Tatbestand), Rüge der willkürlichen Beweiswürdigung, Grundsatz 'in dubio pro reo', Anspruch auf rechtliches Gehör, Begründungspflicht
26.01.2006
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AC050030
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
Notwendigkeit der Umschreibung des subjektiven Tatbestandes. Keine Rückweisung der insoweit ungenügenden Anklage, nachdem die Vorinstanz davon ausging, eine (eventual-)vorsätzliche Tatbegehung lasse sich den Angeklagten nicht nachweisen (Erw. II/3).Unbegründete Rüge des Geschädigten, die Vorinstanz habe die Aussagen der Angeklagten (namentlich im Hinblick auf den subjektiven Tatbestand) willkürlich gewürdigt (Erw. II/4 und 7).Anspruch auf rechtliches Gehör, Begründungspflicht: Keine Verletzung (Erw. II/6).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
26.01.2006
AC050030
StPO/ZH 162 Abs. 1 Ziff. 2
StPO/ZH 182 Abs. 3
StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
BV 29 Abs. 2
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
