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EMRK 6 Ziff. 3 lit. d, BV 29 Abs. 2, StPO/ZH 149, StPO/ZH 399
Anspruch auf rechtliches Gehör, Recht auf Ladung von Entlastungszeugen, Verbot der reformatio in peius
26.01.2006
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AC050046
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
Zulässige Ablehnung eines Beweisantrages in antizipierter Beweiswürdigung: Absehen von (erneuter) Befragung einer Zeugin zum Grad der Verminderung der Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten (Erw. II/1).Die erstmals im Berufungsverfahren mündlich erfolgte und im Protokoll vermerkte 'Androhung' der Verwahrung bildet nicht Urteilsbestandteil und stellt von vornherein keine massgebliche Verschlechterung dar (Erw. II/2).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
26.01.2006
AC050046
EMRK 6 Ziff. 3 lit. d
BV 29 Abs. 2
StPO/ZH 149
StPO/ZH 399
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
