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StPO/ZH 22 Abs. 6

Untersuchungen gegen Behördenmitglieder und Beamte.

13.02.2006 | TB060011 | Obergericht des Kantons Zürich | Anklagekammer
Details

Die Anklagekammer eröffnet grundsätzlich keine Untersuchungen 'gegen Unbekannt', sondern weist solche Fälle an die Untersuchungsbehörde zurück zur Ermittlung konkret verdächtiger Personen.

 

Obergericht des Kantons Zürich

Anklagekammer

Beschluss

13.02.2006

TB060011

StPO/ZH 22 Abs. 6

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011