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StPO/ZH 284, StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4, StPO/ZH 430 Abs. 2, StPO/ZH 284, StPO/ZH 430 Abs. 2, StPO/ZH 162 Abs. 1 Ziff. 2
Beweiswürdigung in Strafsachen Indizienbeweis Nachweis des NichtigkeitsgrundesAnklagegrundsatz
31.01.2006
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AC050054
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
Rüge der willkürlichen Beweiswürdigung unbegründet, teilweise ungenügende Auseinandersetzung in der Nichtigkeitsbeschwerde (Erw. III/2 ff., IV/2 ff., 8 ff., V/2 ff.). Begriff und Beweiswert des Indizes. Ein Indiz weist immer nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auf Tat oder Täter hin. Der Satz 'in dubio pro reo' ist anerkanntermassen nur auf die Beweiswürdigung als Ganzes anwendbar, nicht auf einzelne Indizien (Erw. IV/7b).Anforderungen an die Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde (Erw. IV/7c/aa).Anforderungen an die Anklage. Es stellt keine Verletzung des Anklagegrundsatzes dar, wenn die Anklage (im Zusammenhang mit einem Raubüberfall) von drei Tätern ausgeht und das Gericht die Möglichkeit von weiteren Tätern offen lässt (Erw. V/12).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
31.01.2006
AC050054
StPO/ZH 284
StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
StPO/ZH 430 Abs. 2
StPO/ZH 284
StPO/ZH 430 Abs. 2
StPO/ZH 162 Abs. 1 Ziff. 2
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
