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SchKG 89 ff., OG 634a

Pfändung des Anspruchs auf Nachliberierung?

25.07.2012 | CB120004 | Bezirksgericht Dietikon | -
Details

Der Anspruch der Gesellschaft auf Nachliberierung entsteht erst mit dem entsprechenden Entscheid des zuständigen Organs, ausserhalb eines Konkurses  also des Verwaltungsrates. Im Rahmen einer Betreibung auf Pfändung kann das Betreibungsamt diesen Entscheid nicht erzwingen.

 

Bezirksgericht Dietikon

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Urteil

25.07.2012

CB120004

SchKG 89 ff.
OG 634a

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011