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SchKG 89 ff., OG 634a
Pfändung des Anspruchs auf Nachliberierung?
25.07.2012
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CB120004
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Bezirksgericht Dietikon
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Details
Der Anspruch der Gesellschaft auf Nachliberierung entsteht erst mit dem entsprechenden Entscheid des zuständigen Organs, ausserhalb eines Konkurses also des Verwaltungsrates. Im Rahmen einer Betreibung auf Pfändung kann das Betreibungsamt diesen Entscheid nicht erzwingen.
Bezirksgericht Dietikon
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Urteil
25.07.2012
CB120004
SchKG 89 ff.
OG 634a
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
