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StPO/ZH 396a
Kostenentscheid, keine Belastung des Angeklagten für Kosten einer unnötigen Geschädigtenvertretung
09.12.2005
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SB050436
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Obergericht des Kantons Zürich
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II. Strafkammer
Details
Wurde einem Geschädigten unnötigerweise ein unentgeltlicher Rechtsbeistand bestellt, dürfen die entsprechenden Kosten auch im Falle einer Verurteilung nicht dem Angeklagten belastet werden, sie sind auf die Gerichtskasse zu nehmen.
Obergericht des Kantons Zürich
II. Strafkammer
Urteil
09.12.2005
SB050436
StPO/ZH 396a
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
