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StPO/ZH 162 Abs. 1 Ziff. 2, StPO/ZH 286, StPO/ZH 309 Abs. 1, StPO/ZH 428, StPO/ZH 430 Abs. 2

Zulässigkeit der kantonalen Nichtigkeitsbeschwerde (Teilrevision der StPO/ZH) - Anklagegrundsatz im Ehrverletzungsverfahren - Bezeichnung bzw. Nachweis des Nichtigkeitsgrundes

31.03.2006 | AC050077 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
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§ 428 revStPO/ZH, § 3 Abs. 2 SchlB des Gesetzes über die Teilrevision der StPO/ZH. Zulässigkeit der kantonalen Nichtigkeitsbeschwerde Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde, soweit die Berufung vor dem 1. Januar 2005 erklärt worden war (Erw. II/1).§§ 162 Abs. 1 Ziff. 2, 286, 309 Abs. 1 StPO/ZH. Anklagegrundsatz im EhrverletzungsverfahrenDie Anforderungen an die Anklage im Ehrverletzungsverfahren sind geringer als diejenigen gemäss § 162 StPO/ZH, vorliegend kein Verstoss gegen den Anklagegrundsatz (Erw. II/3).§ 430 Abs. 2 StPO/ZH. Bezeichnung bzw. Nachweis des Nichtigkeitsgrundes Anforderungen an die Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde, insbesondere hinsichtlich der Rüge der willkürlichen Beweiswürdigung (Erw. II/4).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

31.03.2006

AC050077

StPO/ZH 162 Abs. 1 Ziff. 2
StPO/ZH 286
StPO/ZH 309 Abs. 1
StPO/ZH 428
StPO/ZH 430 Abs. 2

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011