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SchlB des Gesetzes über die Teilrevision der Strafprozessgesetzgebung 3 Abs. 2, StPO/ZH 42 ff., StPO/ZH 189, OR 28
Kostenauflage an Angeklagten nach Freispruch
08.05.2006
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AC050076
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
Übergangsrechtliche Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde (auch) gegen obergerichtliche Rekursentscheide bejaht (Erw. II/1).Freispruch vom Vorwurf des Betruges mangels Arglist, Verstoss gegen Art. 28 OR im Hinblick auf die Vorspiegelung der Bereitschaft, mit dem Geschädigten eine Ehe einzugehen, Rechtswidrigkeit des Verhaltens im Hinblick auf die Auferlegung der Verfahrenskosten zu Recht bejaht (Erw. II/2). Auferlegung von Kosten aus rechtmässiger Telefonüberwachung, grundsätzlich keine sachrichterliche Nachprüfung des vorangehenden Genehmigungsentscheides (Erw. II/3). Adäquater Kausalzusammenhang, rechtmässige Auferlegung der Kosten des gerichtlichen Verfahrens, nachdem die Anklageerhebung wegen Betruges unter den gegebenen Umständen jedenfalls vertretbar war (Erw. II/4).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
08.05.2006
AC050076
SchlB des Gesetzes über die Teilrevision der Strafprozessgesetzgebung 3 Abs. 2
StPO/ZH 42 ff.
StPO/ZH 189
OR 28
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
