Druckansicht

StPO/ZH 402

Devolutive und reformatorische Wirkung des Rekurses

02.04.2005 | UK030059 | Obergericht des Kantons Zürich | III. Strafkammer
Details

Der richterlichen Prüfung des Kosten- (und Entschädigungs-) punktes kommt in der Regel devolutive und reformatorische Wirkung zu, was heisst, dass die Entscheidbefugnis an die nächsthöhere Instanz übergeht und der Rekursentscheid an die Stelle des Vorentscheides tritt. Kassatorische Funktionen kann der Rekurs nur dann entfalten, wenn die Vorinstanz wesentliche Rechtsfragen nicht behandelt hat oder wenn sie mangels Durchführung des ordentlichen Verfahrens das rechtliche Gehör verweigert hat (Erw. III/1.b, S. 5 f.).

 

Obergericht des Kantons Zürich

III. Strafkammer

Beschluss

02.04.2005

UK030059

StPO/ZH 402

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011