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StPO/ZH 402
Devolutive und reformatorische Wirkung des Rekurses
02.04.2005
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UK030059
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Obergericht des Kantons Zürich
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III. Strafkammer
Details
Der richterlichen Prüfung des Kosten- (und Entschädigungs-) punktes kommt in der Regel devolutive und reformatorische Wirkung zu, was heisst, dass die Entscheidbefugnis an die nächsthöhere Instanz übergeht und der Rekursentscheid an die Stelle des Vorentscheides tritt. Kassatorische Funktionen kann der Rekurs nur dann entfalten, wenn die Vorinstanz wesentliche Rechtsfragen nicht behandelt hat oder wenn sie mangels Durchführung des ordentlichen Verfahrens das rechtliche Gehör verweigert hat (Erw. III/1.b, S. 5 f.).
Obergericht des Kantons Zürich
III. Strafkammer
Beschluss
02.04.2005
UK030059
StPO/ZH 402
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
