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ZPO 138 Abs. 1 und 3

ZMP 2012 Nr. 5: Schuldhafte Verhinderung der Zustellung / Zustellfiktion

12.01.2012 | MD110012-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Schuldhafte Verhinderung der Zustellung: Die Zustellfiktion im Verfahren vor Mietgericht greift, wenn der Zustellempfänger im vorangehenden Schlichtungsverfahren eine Vorladung zur Verhandlung zur Kenntnis nahm, wobei er die Adresse mittels Kugelschreiber unkenntlich machte und die Vorladung an die Schlichtungsbehörde zurückgehen liess.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

12.01.2012

MD110012-L/U

ZPO 138 Abs. 1 und 3

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011