Druckansicht
ZPO 138 Abs. 2, ZPO 59 Abs. 2 lit. c
Kontrolle der Empfangsscheine, Parteifähigkeit
01.03.2013
|
LF130004
|
Obergericht des Kantons Zürich
|
II. Zivilkammer
Details
Zu oft sind die Empfangsscheine der schweizerischen Post mangelhaft; die Gerichte sollten sie genauer prüfen. Die Parteifähigkeit ist eine Prozessvoraussetzung; fehlt sie, ist nicht einzutreten (und nicht abzuweisen).
Obergericht des Kantons Zürich
II. Zivilkammer
Beschluss
01.03.2013
LF130004
ZPO 138 Abs. 2
ZPO 59 Abs. 2 lit. c
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011