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StPO/ZH 12 Abs. 2, StPO/ZH 31, StPO/ZH 109 Abs. 1, StPO/ZH 284, StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
Bestellung eines amtlichen Verteidigers - Spurensicherung - Beweiswürdigung
20.07.2006
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AC050120
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
Hat der Angeklagte für die Einreichung einer Nichtigkeitsbeschwerde bereits einen Verteidiger mandatiert und hat dieser die Beschwerde erhoben, so besteht insoweit kein Raum mehr für die Bestellung eines amtlichen Verteidigers (Erw. I/2b).Zulässiges Absehen von einer nachträglichen Spurensicherung (Fingerabdrücke) (Erw.II/2).Kein Nachweis willkürlicher Beweiswürdigung (Erw. II/4).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
20.07.2006
AC050120
StPO/ZH 12 Abs. 2
StPO/ZH 31
StPO/ZH 109 Abs. 1
StPO/ZH 284
StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
