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ZGB 426 Abs. 4, EG KESR 71

Gesuch um Entlassung. Ausschluss der Rückweisung

09.07.2013 | PA130027 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
Details

Wurde über ein Gesuch um Entlassung aus der fürsorgerischen Unterbringung gar nicht materiell entschieden, bestehen für eine neues Gesuch keine zeitlichen Einschränkungen.

Der Ausschluss von Rückweisungen in Verfahren betreffend fürsorgerischer Unterbringung gilt nicht, wenn die Vorinstanz über das Gesuch um gerichtliche Beurteilung noch gar nicht materiell entschieden hat.

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Beschluss

09.07.2013

PA130027

ZGB 426 Abs. 4
EG KESR 71

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011