Druckansicht
ZGB 426 Abs. 4, EG KESR 71
Gesuch um Entlassung. Ausschluss der Rückweisung
09.07.2013
|
PA130027
|
Obergericht des Kantons Zürich
|
II. Zivilkammer
Details
Wurde über ein Gesuch um Entlassung aus der fürsorgerischen Unterbringung gar nicht materiell entschieden, bestehen für eine neues Gesuch keine zeitlichen Einschränkungen.
Der Ausschluss von Rückweisungen in Verfahren betreffend fürsorgerischer Unterbringung gilt nicht, wenn die Vorinstanz über das Gesuch um gerichtliche Beurteilung noch gar nicht materiell entschieden hat.
Obergericht des Kantons Zürich
II. Zivilkammer
Beschluss
09.07.2013
PA130027
ZGB 426 Abs. 4
EG KESR 71
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
