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OR 343 Abs. 3, ZPO/ZH 285
Subsidiarität der kantonalen Nichtigkeitsbeschwerde - Kostenfreiheit in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
14.12.2006
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AA060089
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Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Details
§ 285 ZPO/ZH. Subsidiarität der kantonalen Nichtigkeitsbeschwerde Soweit die Berufung an das Bundesgericht zulässig ist, kann auf die kantonale Nichtigkeitsbeschwerde nicht eingetreten werden. Dies gilt vorliegend für die Rügen der Verletzung der arbeitsrechtlichen Untersuchungsmaxime (Art. 343 Abs. 4 OR), der Verhandlungsmaxime und der richterlichen Fragepflicht (§ 55 ZPO/ZH), welche in der Untersuchungsmaxime aufgeht wie auch hinsichtlich der Rüge der Verletzung von Art. 8 ZGB betreffend Recht auf Beweis und Beweislastverteilung (Erw. II/3).Art. 343 Abs. 3 OR. Kostenfreiheit in arbeitsrechtlichen StreitigkeitenKostenfreiheit gemäss dieser Bestimmung gilt auch für das Kassationsverfahren (Erw. III).
Kassationsgericht des Kantons Zürich
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Beschluss
14.12.2006
AA060089
OR 343 Abs. 3
ZPO/ZH 285
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
