Druckansicht

ZPO/ZH 281 ff., ZPO/ZH 84, BV 29 Abs. 3

Kantonales Beschwerdeverfahren, Prüfung der Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Gewährung des prozessualen Armenrechts

12.12.2006 | AA060130 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
Details

§§ 281 ff. ZPO/ZH. Anforderungen an die Begründung einer Nichtigkeitsbeschwerde, Unzulässigkeit neuer tatsächlicher Vorbringen (Erw. 4 und 5).§ 84 ZPO/ZH, Art. 29 Abs. 3 BV. Die Frage der Erfolgsaussichten beurteilt sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Gesuchstellung und anhand des hier gegebenen Aktenstandes. Ein Beweisverfahren hat in diesem Stadium zu unterbleiben, da es um eine einstweilige Prognose und nicht um eine abschliessende bzw. umfassende Beurteilung geht (Erw. 5c).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

-

Beschluss

12.12.2006

AA060130

ZPO/ZH 281 ff.
ZPO/ZH 84
BV 29 Abs. 3

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011