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StPO/ZH 14, StPO/ZH 32 Abs. 1, StPO/ZH 139, StPO/ZH 158, StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4, GVG 130, BV 29 Abs. 2, BV 32 Abs. 1, BV 32 Abs. 2, EMRK 6 Ziff. 2, EMRK 6 Ziff. 3 lit. d, EMRK 6 Ziff. 3 lit. e, IPBPR 14 Abs. 3 lit. f

Wirksame Ausübung des Fragerechts gegenüber Belastungszeugen - Dokumentationspflicht - Unschuldsvermutung

12.01.2004 | AC030107 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
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§§ 14, 139, 158 StPO/ZH, § 130 GVG, Art. 29 Abs. 2, 32 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 3 lit. d und e EMRK, Art. 14 Abs. 3 lit. f IPBPRWirksame Ausübung des Fragerechts gegenüber Belastungszeugen. Das dem (hier fremdsprachigen) Angeschuldigten persönlich zustehende Fragerecht wird in unzulässiger Weise eingeschränkt, wenn ihm (als Folge des verspäteten Eintreffens des Dolmetschers) die ersten Aussagen des Zeugen nicht sofort, sondern erst am Ende der Einvernahme übersetzt werden, dies deshalb, weil der Angeschuldigte die Zeugenaussagen verstehen muss, um in der Lage zu sein, deren Glaubhaftigkeit zu prüfen und den Beweiswert auf die Probe bzw. in Frage stellen zu können. Dabei erweisen sich u.U. nicht nur die Aussage des Zeugen als massgebend, sondern auch dessen Verhalten in der Befragung, seine Reaktion auf Fragen, seine Mimik und Gestik können von Bedeutung sein. Nur wenn dem Angeschuldigten ein gesamthafter Eindruck des Zeugen, nämlich sein Verhalten in Verbindung mit seinen konkreten Angaben, vermittelt wird, ist er daher in der Lage, das Fragerecht wirksam auszuüben. Anders verhält es sich dann, wenn der Angeschuldigte auf Übersetzung verzichtet bzw. sich mit dem Beginn der Einvernahme vor dem Eintreffen des Dolmetschers einverstanden erklärt (Erw. II/2)§ 32 Abs. 1 StPO/ZHDokumentationspflicht in Zusammenhang mit Durchführung einer Fotokonfrontation (Erw. II/3)§ 430 Abs. 1 Ziff. 4 StPO/ZH, Art. 32 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 2 EMRKGrundsatz 'in dubio pro reo', Verbot der willkürlichen Beweiswürdigung (Erw. II/4)

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

12.01.2004

AC030107

StPO/ZH 14
StPO/ZH 32 Abs. 1
StPO/ZH 139
StPO/ZH 158
StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
GVG 130
BV 29 Abs. 2
BV 32 Abs. 1
BV 32 Abs. 2
EMRK 6 Ziff. 2
EMRK 6 Ziff. 3 lit. d
EMRK 6 Ziff. 3 lit. e
IPBPR 14 Abs. 3 lit. f

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011