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StPO 312, StPO 179, StPO 147
Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft an die Polizei; Zulässigkeit der Beschwerde; Teilnahmerecht.
20.08.2013
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UH130204
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Obergericht des Kantons Zürich
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III. Strafkammer
Details
Anfechtbarkeit einer Delegationsverfügung bzw. eines Ermittlungsauftrags (Art. 312 StPO), wenn die Einschränkung von Teilnahmerechten gerügt wird (Erw. 1).
Wird die Polizei nach Eröffnung der Untersuchung mit ergänzenden Ermittlungen beauftragt, darf sie in diesem Rahmen Personen befragen. Den Parteien steht bei polizeilichen Befragungen nach Eröffnung der Strafuntersuchung nur dann ein Teilnahmerecht zu, wenn die Einvernahme delegiert wird oder der Ermittlungsauftrag zur Umgehung ihrer Teilnahmerechte führt (Erw. 3 ff.).
Obergericht des Kantons Zürich
III. Strafkammer
Beschluss
20.08.2013
UH130204
StPO 312
StPO 179
StPO 147
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011