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ZPO/ZH 84 ff.

Unentgeltliche Prozessführung, Mittellosigkeit

08.02.2007 | AA060093 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
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§§ 84 ff. ZPO/ZH. Unentgeltliche Prozessführung, MittellosigkeitMassgebend sind die finanziellen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entscheides über das Gesuch, eine Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zwischen Einreichung des Gesuches und Fällung des Entscheides darf berücksichtigt werden (Erw. III/1). Berücksichtigung von ehelichen Unterhaltsbeiträgen (Erw. III/2) sowie Amortisations- und werterhaltenden Unterhaltskosten einer Liegenschaft (Erw. III/3 bis 4) sowie von Zahnarztkosten (Erw. III/5) bei der Berechnung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

08.02.2007

AA060093

ZPO/ZH 84 ff.

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011