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SchKG 174 Abs. 2, ZPO/ZH 281 Ziff. 3

Weiterziehung des Konkursdekretes, Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit

31.01.2007 | AA060167 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
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Art. 174 Abs. 2 SchKG, § 281 Ziff. 3 ZPO/ZH. Weiterziehung des Konkursdekretes, Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit Kantonalrechtliche Fragepflicht, Frage offen gelassen, ob für diese noch Raum bleibt. Ansetzung einer einmaligen Nachfrist zur Beibringung von Unterlagen im Hinblick auf die Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit im Rekursverfahren (Erw. 3). Es besteht keine gesetzliche Grundlage, nach welcher der Richter die Konkurseröffnung ermessensweise auch ohne Vorliegen der in Art. 174 Abs. 2 SchKG genannten Gründe aufheben kann (Erw. 4).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

31.01.2007

AA060167

SchKG 174 Abs. 2
ZPO/ZH 281 Ziff. 3

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011