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ZGB 125

Ständige Praxis zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts.

22.08.2006 | LC060002 | Obergericht des Kantons Zürich | I. Zivilkammer
Details

Die Unterhaltspflicht richtet sich in erster Linie nach den Bedürfnissen des unterhaltsberechtigten Ehegatten und hängt vom Grad der Selbständigkeit ab, die von ihm erwartet werden darf. Anders als während der Zeit der Trennung der Parteien und des Scheidungsverfahrens ist nicht das gesamte Einkommen unter einer angemessenen Teilung des nach der Deckung ihres Notbedarfs verbleibenden Freibetrages auf die Ehegatten aufzuteilen. Publiziert in ZR 106 Nr. 16

 

Obergericht des Kantons Zürich

I. Zivilkammer

Urteil

22.08.2006

LC060002

ZGB 125

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011