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Die Nichtleistung einer Kaution ist kein verbesserlicher Fehler im Sinne von Art. 139 OR. Die Nachfrist von Art. 139 OR steht dem Kläger nur einmal zur Verfügung. Sie beginnt mit Zustellung des Entscheides zu laufen, sofern der Kläger kein Rechtsmittel ergreift.
Handelsgericht des Kantons Zürich
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Urteil
12.04.2007
HG040426
OR 139
Zitiervorschlag:
OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011
