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GestG 24 Abs. 1, aLugÜ 5, OR 645 Abs. 1

Zuständigkeit für Klagen aus Arbeitsverhältnis für eine sich in Gründung befindliche AG.

06.02.2007 | LA060015 | Obergericht des Kantons Zürich | I. Zivilkammer
Details

Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis für eine in Gründung befindliche AG können sowohl gegenüber Beklagten aus dem Inland als auch dem Ausland am Ort eingeklagt werden, an dem die Arbeit verrichtet wurde, auch wenn der Anspruch aus Art. 645 Abs. 1 OR abgeleitet wird.

 

Obergericht des Kantons Zürich

I. Zivilkammer

Beschluss

06.02.2007

LA060015

GestG 24 Abs. 1
aLugÜ 5
OR 645 Abs. 1

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011