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BV 29 Abs. 2, EMRK 6 Ziff. 3 lit. d, GVG 95 ff., GVG 102, GVG 104a Abs. 2, GVG 195 Abs. 1, StPO/ZH 11 Abs. 2, StPO/ZH 12 Abs. 2, StPO/ZH 195 Abs. 1, StPO/ZH 277 Abs. 1, StPO/ZH 422 Abs. 2, StPO/ZH 400, StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4, StPO/ZH 435

Notwendige Verteidigung, staatliche Fürsorgepflicht - Einmaligkeit des Rechtsschutzes - Anspruch auf rechtliches Gehör, Begründungspflicht - Beweiswürdigung - Anwesenheit des Anklagevertreters - Ablehnungsgesuch - Abweisung eines Verschiebungsgesuches, Annahme unentschuldigten Fernbleibens - Umfang der Aufhebung

02.04.2007 | AC050125 | Kassationsgericht des Kantons Zürich | -
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§§ 11 Abs. 2, 12 Abs. 2 StPO/ZH. Notwendige Verteidigung, staatliche FürsorgepflichtKein Anlass zur Bestellung eines neuen amt¬li¬chen Ver¬tei¬digers für das Beschwerdeverfahren, zumal auch im Hin¬blick auf eine all¬fällige Rüge wegen Ver¬letzung des Be¬schleunigungsgebotes keine ungenügende Ver¬¬teidigung vor¬liegt (Erw. IV).§ 104a Abs. 2 GVG. Einmaligkeit des RechtsschutzesNichteintreten auf Rügen, die bereits früher verworfen wurden oder damals nicht erhoben wurden, obschon dies möglich gewesen wäre (Erw. V/2.1.-2.9, V/3, V/9, VI/6, VI/12, VII/2-3).Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 6 Ziff. 3 lit. d EMRK, § 430 Abs. 1 Ziff. 4 StPO/ZH. Anspruch auf rechtliches Gehör, Be¬gründungspflichtUnzulässige (da unbegründete und auch bei Annahme anti¬zipierter Beweiswürdigung nicht haltbare) Abweisung eines Antrags auf Befragung eines Entlastungszeugen (Erw. V/2.10).§ 430 Abs. 1 Ziff. 4 StPO/ZH. BeweiswürdigungKein Nachweis willkürlicher Beweiswürdigung (Erw. V/6, VI/10).§§ 277 Abs. 1, 422 Abs. 2 StPO/ZH. Anwesenheit des Ankla¬ge¬vertretersVorliegend keine Verpflichtung des Anklagevertreters zur An¬wesenheit an der Berufungsverhandlung (Erw. VI/4).§§ 95 ff., 102 GVG. AblehnungsgesuchEin Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder der Vorinstanz kann grundsätzlich nicht erst im Beschwerdeverfahren ge¬stellt werden (Erw. VI/7).§§ 195 Abs. 1 GVG, 195 Abs. 1 StPO/ZH. Abweisung eines Ver¬schiebungsgesuches, Annahme unentschuldigten Fern¬blei¬bensAnforderungen an Begründung eines Gesuchs um Verschie¬bung einer Haupt- bzw. Berufungsver¬hand¬lung. Vorliegend ärztlich bescheinigter Nachweis der Reiseunfähigkeit, welcher zumindest Anlass zu weiteren Abklärungen geboten hätte (Erw. VII/1).§§ 400, 435 StPO/ZH. Umfang der AufhebungTeilweise Aufhebung des (drei Angeklagte be¬tref¬fenden) Urteils (Erw. VIII).

 

Kassationsgericht des Kantons Zürich

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Beschluss

02.04.2007

AC050125

BV 29 Abs. 2
EMRK 6 Ziff. 3 lit. d
GVG 95 ff.
GVG 102
GVG 104a Abs. 2
GVG 195 Abs. 1
StPO/ZH 11 Abs. 2
StPO/ZH 12 Abs. 2
StPO/ZH 195 Abs. 1
StPO/ZH 277 Abs. 1
StPO/ZH 422 Abs. 2
StPO/ZH 400
StPO/ZH 430 Abs. 1 Ziff. 4
StPO/ZH 435

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011