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ZPO 279 Abs. 1, ZPO 280 Abs. 1

Voraussetzungen für die Genehmigung einer Vereinbarung über die berufliche Vorsorge

19.12.2013 | LC130002 | Obergericht des Kantons Zürich | I. Zivilkammer
Details

Das Gericht hat sich davon zu überzeugen, dass bei keinem Ehegatten ein Willensmangel vorliegt. Dies geschieht durch persönliche Befragung der Parteien. Über die Befragung ist ein Protokoll zu führen. Verzichtet ein Ehegatte auf einen Teil seines Anspruchs, der ihm von Gesetzes wegen zustünde, muss ihm die Grösse seines gesetzlichen Anspruchs und der Umfang seines Verzichts bekannt sein.

 

Obergericht des Kantons Zürich

I. Zivilkammer

Beschluss

19.12.2013

LC130002

ZPO 279 Abs. 1
ZPO 280 Abs. 1

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011