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ZGB 450, ZPO 66, ZPO 59 Abs. 2 lit. c

Beschwerde, Partei- und Prozessfähigkeit

21.01.2014 | PQ130038 | Obergericht des Kantons Zürich | II. Zivilkammer
Details

Legitimiert ist ein Gemeinwesen, dem förmlich Kosten überbunden werden (allerdings nicht eine Gemeinde, der eine Massnahme faktisch Kosten verursacht) - E. 2.6;

Ein "Kinder- und Jugendhilfezentrum kjz" hat ebenso wenig wie das Amt für Jugend und Berufsberatung eine eigene Rechtspersönlichkeit, es sind dezentrale Verwaltungseinheiten des Kantons. Wenn sie als Parteien genannt werden, hat das die angerufene Behörde von Amtes wegen und ohne Weiteres zu korrigieren - E. 2.2/2.3

 

Obergericht des Kantons Zürich

II. Zivilkammer

Beschluss

21.01.2014

PQ130038

ZGB 450
ZPO 66
ZPO 59 Abs. 2 lit. c

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011