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OR 271, OR 271a

ZMP 2018 Nr. 3: Kündigung wegen umfassender Sanierung/Abbruch der Liegenschaft.

16.08.2017 | MB150013-L | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Selbst wenn im Kündigungszeitpunkt noch nicht definitiv feststeht, ob die Vermieterin die Liegenschaft umfassend sanieren oder abbrechen will, erweist sich die Kündigung als gültig, sofern feststeht, dass das eine oder das andere Projekt durchgeführt wird und dass selbst eine blosse Sanierung den Verbleib des Mieters im Objekt nicht erlaubt (MG, E. III.3.4; OG, E. 7.2).

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

16.08.2017

MB150013-L

OR 271
OR 271a

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011