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OR 271 Abs. 1

ZMP 2023 Nr. 9: Missbräuchliche Kündigung wegen angeblichen Eigenbedarfs.

22.08.2023 | MJ220026-L | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Ein Eigenbedarf stellt grundsätzlich ein legitimes Vermieterinteresse dar. Auch Eigenbedarfskündigungen müssen indessen einem ernsthaften und aktuellen Interesse entsprechen und dürfen damit nicht auf Vorrat ausgesprochen werden. An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn sich im Beweisverfahren herausstellt, dass der Grossvater mit der Enkelin, für die er angeblich gekündigt hat, vor der Kündigung über den geplanten Schritt nicht gesprochen hat, dass entscheidende Punkte seiner Darstellung vor Gericht nicht den Tatsachen entsprachen und dass er kurz vor der Kündigung für dieselbe Enkelin eine andere Wohnung im gleichen Haus gekündigt hat, die diese dann aus fadenscheinigen Gründen nicht bezogen hat.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

22.08.2023

MJ220026-L

OR 271 Abs. 1

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011