Druckansicht

OR 264

ZMP 2023 Nr. 10: Vorzeitige Rückgabe der Mietsache. Solvenz der Ersatzmieterin.

27.09.2023 | MH220094-L | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
Details

Die Solvenz einer als Ersatzmieterin angebotenen Handelsgesellschaft kann der Vermieterin zwar auch auf andere Weise aufgezeigt werden als durch die Öffnung der Geschäftsbücher. Allein die (potentielle) Zugehörigkeit einer in Gründung befindlichen Organisation zu einem Konzern mit einer solventen Muttergesellschaft reicht dazu aber nicht aus.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

27.09.2023

MH220094-L

OR 264

Zitiervorschlag:

OGer ZH XX110001 vom 01.01.2011