Schnupperpraktikum

 

Das Bezirksgericht Pfäffikon bietet den an einer schweizerischen Hochschule immatrikulierten Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften in höheren Semestern gemäss § 15 der Auditorenverordnung (LS 211.23) das ganze Jahr hindurch die Möglichkeit, ohne Arbeitsverpflichtung und Lohn im Rahmen eines zweiwöchigen Schnupperpraktikums Einblick in die Gerichtspraxis und den Alltag eines typischen zürcherischen Landgerichts zu erhalten. Den Studierenden wird in dieser Zeit die Teilnahme an sämtlichen Verhandlungen (auch nicht-öffentlichen), Beratungen und internen Besprechungen inklusive Akteneinsicht gestattet.

 

Bitte schicken Sie uns bei Interesse Ihre Bewerbung mit folgenden Unterlagen an den Leitenden Gerichtsschreiber lic. iur. Michael Schulze (Bezirksgericht Pfäffikon, Hörnlistr. 55, 8330 Pfäffikon oder bewerbung.pfaeffikon[at]gerichte-zh.ch):

- Motivationsschreiben, unter Angabe möglicher Zeiträume,

- Lebenslauf,

- Notenblätter und Diplome der Universität,

- allfällige Arbeitszeugnisse.

 

Dieses Schnupperauditorat erfolgt nicht in Zusammenarbeit mit den Universitäten, weshalb damit auch keine ECTS-Punkte erlangt werden können. Für Studierende der Universität Zürich steht alternativ die Möglichkeit eines Volontariats am Bezirksgericht Pfäffikon, welches an das Studium angerechnet wird, offen. Wenden Sie sich hierfür bitte direkt an das Dekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, erteilt Ihnen der Leitende Gerichtsschreiber gerne weitere Auskünfte.

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!