Die I. Zivilkammer behandelt:
altrechtlich (vorbehältlich Art. 404 und 405 ZPO):
1. die beim Obergericht als einziger kantonaler Instanz anhängig gemachten
Zivilprozesse;
2. die Berufungen gegen Urteile der Einzelrichter in Ehesachen und in
Sachen der eingetragenen Partnerschaft;
3. die Berufungen gegen Urteile der Bezirksgerichte;
4. die Berufungen gegen Urteile der Arbeitsgerichte;
5. die Gesuche um Wiederherstellung (Revision) gegenüber ihren Urteilen
und Beschlüssen;
6. die Rekurse
a) gegen Verfügungen der Einzelrichter in Ehesachen (Eheschutz) und in
Sachen der eingetragenen Partnerschaft,
b) gegen Verfügungen der Einzelrichter im summarischen Verfahren
(Eherecht; eingetragene Partnerschaft),
c) gegen Verfügungen der Einzelrichter im ordentlichen Verfahren
(Eherecht, eingetragene Partnerschaft),
d) gegen Verfügungen und Beschlüsse der Arbeitsgerichte und der
Bezirksgerichte, mit Ausnahme der Nachlass-, Stundungs- und
Sanierungssachen sowie der Rekurse gegen Entscheide der
erstinstanzlichen Aufsichtsbehörden,
e) gegen der Berufung unterliegende Urteile der Einzelrichter in
Ehesachen und in Sachen der eingetragenen Partnerschaft, der
Bezirksgerichte und der Arbeitsgerichte, wenn sie nur mit Bezug auf die
Kosten- und Entschädigungsbestimmungen angefochten werden.
neurechtlich:
1. die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide der Arbeitsgerichte;
2. die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide übriges
Ehe- und Familienrecht;
3. die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide im Eheschutz und in
Verfahren gemäss Art. 305 ZPO;
4. die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide in
Personen- und Familienstandssachen;
5. die Berufungen und Beschwerden in Kinderbelangen - selbständige
Klagen;
6. die Beschwerden gegen Rechtsöffnungsentscheide;
7. die Beschwerden gegen Entscheide des Vollstreckungsgerichts.
sowie
altrechtlich (vorbehältlich Art. 404 und 405 ZPO):
die Rekurse gegen die Beschlüsse der Anklagekammer;
neurechtlich:
1. Erstinstanzliche Zivilprozesse;
2. die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide
Eherecht;
3. die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheide in Sachen der
eingetragenen Partnerschaft betreffend Auflösung / Ungültigkeit;
4. die Berufungen gegen vorsorgliche Massnahmen (Ehescheidungen);
5. die Berufungen und Beschwerden gegen Bezirksgerichtsentscheide
(Zivilprozesse);
6. die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide im
ordentlichen Verfahren;
7. die Berufungen und Beschwerden gegen Einzelgerichtsentscheide im
vereinfachten Verfahren;
8. übrige Berufungs- und Beschwerdegeschäfte (Zivilsachen);
9. die Beschwerden und Revisionsgesuche in Schiedsgerichtssachen
(Art. 356 Abs. 1 lit. a ZPO)
10. die Revision von erstinstanzlichen Entscheiden am Obergericht;
11. die Revision von Berufungs- und Beschwerdeentscheiden;
12. zivilrechtliche Verfahren gemäss § 212 GOG.