Zentrale | 044 257 91 91 | |
Kanzlei I. Zivilkammer: | 044 257 92 26 | |
Kanzlei II. Zivilkammer: | 044 257 94 32 | |
Kanzlei / Weibel-Büro I. Strafkammer: | 044 257 92 86 | |
Kanzlei / Weibel-Büro II. Strafkammer: | 044 257 92 92 | |
Kanzlei III. Strafkammer: | 044 257 93 87 | |
Kanzlei Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte: | 044 257 92 21 | |
(nur vormittags) | ||
Sekretariat Sprachdienstleistungswesen: | 044 257 94 05 | |
Betreibungsinspektorat: | Kontakt Betreibungsinspektorat | |
Notariatsinspektorat: | 044 931 16 16 | |
(Fax: 044 931 16 18) | ||
Elektronischer Rechtsverkehr
Eingaben können den Gerichten auch elektronisch zugestellt werden. Es gelten folgende Voraussetzungen:
- Dokumente in PDF-Format zu senden an kanzlei.obergericht[at]gerichte-zh.ch
- qualifizierte elektronische Signatur (E-Government bei Innosuisse: elektronische Signaturen,
Liste der zugelassenen elektronischen Signaturen)
- Übermittlung über anerkannte Zustellplattform (www.privasphere.com, www.incamail.com)
Versandart "eingeschrieben" verwenden (Nur so wird eine Abgabequittung erstellt)
Die Modalitäten des elektronischen Rechtsverkehrs sind in der Übermittlungsverordnung und im Reglement des Obergerichts betreffend elektronischer Rechtsverkehr im Zivil- und Strafprozess geregelt. Auf der Webseite des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements können Sie sich umfassend informieren. Nähere Angaben zu den anerkannten Zustellplattformen finden Sie unter
e-Justice.
Bitte beachten Sie, dass eine elektronische Zustellung an ein Gericht nur über eine anerkannte Plattform für sichere Zustellungen im Sinne der erwähnten Verordnung gültig vorgenommen werden kann. Zustellungen über den Weg eines normalen oder elektronisch signierten E-Mails müssen zurückgewiesen werden und entfalten keine Rechtswirkung.