Die Verwaltungskommission behandelt:
1. Beschwerde gegen Kosten- und verfahrensleitende Entscheide der
Schlichtungsbehörde nach GIG;
2. Beschwerden gegen Erlasse des Verwaltungsgerichts;
3. Aufsichtsbeschwerden gegen aufsichtsrechtliche Beschwerdeentscheide der
Bezirksgerichte (ausgenommen Beschwerdeentscheide gemäss SchKG);
4. Schiedsgerichtssachen (Art. 179 Abs. 2 und Art 193 Abs. 1 und 2 IPRG;
Art. 356 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. a und b ZPO);
5. Nachträgliche Gesuche um Stundung und Erlass von Verfahrenskosten.