Öffentliche Verhandlungen
Öffentliche Verhandlungen Bezirksgericht (1. bis 10. Abteilung) sowie Einzelgericht in Zivil- und Strafsachen:
Aus organisatorischen Gründen und um einen reibungslosen Sitzungsablauf zu gewährleisten, bitten wir Gruppen ab 10 Personen, welche eine öffentliche Verhandlung besuchen möchten, sich spätestens drei Tage im Voraus bei der zuständigen Gerichtskanzlei anzumelden. Beachten Sie dazu bitte auch unsere Hinweise für Besuchergruppen und Schulklassen!
