Medienportal
Das Obergericht des Kantons Zürich betreibt ein elektronisches Medienportal. Daran beteiligt sind die Kammern des Obergerichts, das Handelsgericht des Kantons Zürich und die Bezirksgerichte des Kantons Zürich.
Auf dem Medienportal publizieren die Gerichte Informationen über die öffentlichen oder nur den akkreditierten Medienschaffenden zugänglichen Verhandlungen. Es werden zudem Dokumente zur Verfügung gestellt, welche den akkreditierten Medienschaffenden gemäss den
entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen ausgehändigt werden können (z.B. Anklageschriften).
Akkreditierte Medienschaffende können einen persönlichen Zugang beantragen. Es gelten zusammengefasst folgende Voraussetzungen (siehe für die Einzelheiten Reglement Medienportal):
- Bereits erfolgte Akkreditierung
- Regelmässige Berichterstattung über Verfahren und Verhandlungen der Zürcher Gerichte (i.d.R. wurden in der Vergangenheit mindestens 10 Beiträge der / des Medienschaffenden pro Jahr publiziert)
- Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung
Pro Medium (z.B. Zeitung XY) werden i.d.R. maximal zwei Medienschaffende zugelassen. Die Antragsdokumente finden Sie auf der rechten Seite.