Unentgeltliche Rechtsauskunft am Bezirksgericht Uster

Zeiten:      Mittwoch und Freitag, 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr.

                 (ohne Voranmeldung, längere Wartezeiten sind möglich)    

                                                             

Ort:           Bezirksgericht Uster, bitte melden Sie sich am Empfang

                 (telefonische oder schriftliche Auskünfte werden nicht erteilt.)

 

Für wen:   Für Personen, die im Bezirk Uster wohnen.

                 Die Rechtsauskunft erfolgt in deutscher Sprache. Bei mangelnden 

                 Sprachkenntnissen bitten wir Sie, sich von einer deutsch 

                 sprechenden Person begleiten zu lassen.

 

Inhalt:      Auskünfte werden nur im Miet- Arbeits-, Familienrecht sowie

                 betreffend summarisches Verfahren erteilt. *

                 Die konkrete Beurteilung eines individuellen Rechtsproblems und

                 die Abwägung des Prozessrisikos können nicht vorgenommen

                 werden. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an patentierte

                 Rechtsanwälte.

                 Die erteilten Auskünfte sind sodann ohne bindenden Charakter

                 und stellen lediglich die Meinung der jeweiligen Auskunftsperson

                 dar. Das Gericht wird durch deren Einschätzung nicht verpflichtet.

 

 Dauer:     Pro Rechtsauskunft stehen höchstens 15 Minuten zur Verfügung.

                 Bitte bereiten Sie sich vor und nehmen Sie die erforderlichen 

                 Unterlagen mit, so dass Ihre Fragen innert dieser Zeit

                 beantwortet werden können.

 

* Für sozialversicherungsrechtliche Fragen wenden sie sich bitte an die Sozialversicherungsanstalt Zürich, Tel. 044 448 50 00.

Für Fragen zur Arbeitslosenversicherung wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnort zuständige Regionale Arbeitsvermittlungszentrum.

Für Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Bezirk Uster: 

RAV Uster, Brunnenstrasse 1, 8610 Uster, Tel. 043 258 43 43.  

Arbeitnehmende mit Wohnsitz oder Arbeit im Kanton Zürich wenden sich für Fragen betreffend Kurzarbeit bitte an die DFA Zürich (044 298 60 80). Die Rechtsberatung findet telefonisch von Montag bis Donnerstag zwischen 10 und 12 Uhr statt (nur auf Deutsch). Alternativ wenden Sie sich an das Corona Solifon unter 076 620 95 74 (Mo, Mi, Fr: 18-20 Uhr; Di 10-12 Uhr; Do 14-16 Uhr).