Zürcher Mietrechtspraxis (ZMP) - Jahrgang 2015

OR 18, OR 256, OR 264

ZMP 2015 Nr. 11: Vergleichsvereinbarung gilt auch für den Nachmieter

16.12.2015 | MD140014-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Ein zwischen dem Vermieter und dem Vormieter abgeschlossener Vergleich kann auch den Nachmieter binden.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

16.12.2015

MD140014-L/U

OR 18
OR 256
OR 264

OR 269, OR 269a, ZPO 55, ZPO 168, ZPO 243, ZPO 247

ZMP 2015 Nr. 10: Einrede des übersetzten Ertrages, massgebende Baukosten, Substantiierungspflicht

20.11.2015 | MA120003-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Das Mietgericht kam vorliegend zum Schluss, dass Anlagekosten und Eigenkapital nicht bekannt seien, weshalb eine Nettorenditeberechnung nicht möglich sei und die Einrede des übersetzten Ertrages unbewiesen bleibe. Weiter hielt es fest, welche Positionen bei der Ermittlung der Investitionskosten zu berücksichtigen seien und welche nicht. Zudem äusserte sich das Mietgericht auch zur Substantiierungspflicht im vereinfachten Verfahren.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

20.11.2015

MA120003-L/U

OR 269
OR 269a
ZPO 55
ZPO 168
ZPO 243
ZPO 247

OR 257f, OR 272a

ZMP 2015 Nr. 9: Verweigerte Reinigung als Verletzung der Pflicht zu Sorgfalt oder Rücksichtnahme (Erstreckungsausschluss)

05.11.2015 | MF150002-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Der Mieter weigerte sich, auch nach entsprechender Aufforderung durch die Vermieterin, seine Wohnung durch ein Reinigungsinstitut putzen zu lassen. Das Mietgericht bejahte einen Anwendungsfall von Art. 257f Abs. 3 OR und schloss eine Erstreckung aus.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

05.11.2015

MF150002-L/U

OR 257f
OR 272a

OR 257a, OR 257b, OR 269d

ZMP 2015 Nr. 8: Ausscheidung Nebenkosten aus Nettomietzins, Einführung von Nebenkosten, Einbau eines Card-Systems in Wasch- und Trocknungsraum

04.08.2015 | MG140021-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Das Mietgericht hatte zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ausscheidung der Nebenkosten aus dem Nettomietzins resp. aus der Kostenpauschale eingehalten waren. Zudem hatte es über die Zulässigkeit eines Einbaus eines Card-Systems zu befinden.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

04.08.2015

MG140021-L/U

OR 257a
OR 257b
OR 269d

OR 272, OR 272a

ZMP 2015 Nr. 7: Ausschluss einer Erstreckung wegen Gleichwertigkeit des Ersatzobjektes

23.07.2015 | MB140017-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Das Mietgericht hatte sich mit der Gleichwertigkeit eines angebotenen Ersatzobjektes zu befassen. Wird dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt angeboten, ist eine Erstreckung ausgeschlossen.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

23.07.2015

MB140017-L/U

OR 272
OR 272a

OR 269d, VMWG 19, ZGB 2

ZMP 2015 Nr. 6: Nichtigkeit einer Mietzinserhöhung wegen fehlender Begründung; unbehilfliche Berufung der Vermieter auf Rechtsmissbrauch

21.04.2015 | MD140011-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Das Mietgericht hatte sich mit den Voraussetzungen, welche für die Nichtigkeit einer Mietzinserhöhung gegeben sein müssen, auseinanderzusetzen und bejahte das Vorliegen einer nichtigen Erhöhung. Zudem prüfte es, ob sich die Klägerin (Mieterin) rechtsmissbräuchlich verhalten hatte, da sie nach der Erhöhung lange zugewartet hatte, und verneinte dies.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

21.04.2015

MD140011-L/U

OR 269d
VMWG 19
ZGB 2

NG150013-O/U

OR 260

ZMP 2015 Nr. 5: Zumutbarkeit eines Umbaus für den Mieter

07.04.2015 | MG130018-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Das Mietgericht hatte zu überprüfen, ob dem Mieter ein Umbau der streitgegenständlichen Liegenschaft zumutbar gewesen war. Es kam zum Schluss, dass diese Zumutbarkeit erfüllt war, hatte doch die Vermieterin einiges unternommen, um die Auswirkungen der Sanierungen auf die Mieter zu verhindern. Dass dem Kläger der Umbau nicht gefiel, blieb bedeutungslos.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

07.04.2015

MG130018-L/U

OR 260

OR 257e

ZMP 2015 Nr. 4: Auslegung von Art. 257e Abs. 3 OR

02.04.2015 | MG140018-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Das Mietgericht hatte Art. 257e Abs. 3 OR auszulegen und kam zum Schluss, dass die durch den Vermieter rechtlich geltend gemachten Ansprüche gegen den Mieter erfolgreich durchgesetzt werden müssen, d.h. ein Urteil erwirkt werden muss. Ein reines Prozessurteil (Nichteintreten) verhindert nicht, dass die Bank dem Mieter die Sicherheitsleistung nach Ablauf der Jahresfrist bzw. des Gerichtsverfahrens ohne weiteres herauszugeben hat.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

02.04.2015

MG140018-L/U

OR 257e

OR 256, OR 257f

ZMP 2015 Nr. 3: Prüfung eines geltend gemachten Mangels an Vertikal- und Balkonmarkisen

25.03.2015 | MD130022-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Das Mietgericht hatte sich damit auseinanderzusetzen, ob ein Mangel an einer Vertikalmarkise bestehe, welcher sich in einer erhöhten Raumtemperatur auswirkte, und ob ein Mangel an einer Balkonmarkise bestehe, welcher sich im fehlenden Schattenwurf äusserte.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

25.03.2015

MD130022-L/U

OR 256
OR 257f

NG150006-O/U

OR 253

ZMP 2015 Nr. 2: Vereinbarung eines Benutzungsrechts einer Dachterrasse nach langjährigem Gebrauch

24.02.2015 | MG130039-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Die Kläger (Mieter) verlangten eine Mietzinsreduktion, da ihnen die Benutzung der Dachterrasse entzogen worden sei. Diese Benutzung war vertraglich nicht vereinbart, weshalb das Mietgericht zu prüfen hatte, ob der fragliche Gebrauchszweck ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart worden war oder sich aus dem langjährigen Mietgebrauch ergab. Der fragliche Anspruch der Kläger wurde im Ergebnis verneint.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

24.02.2015

MG130039-L/U

OR 253

OR 1, OR 115

ZMP 2015 Nr. 1: Aufhebung eines befristeten Mietvertrages

02.02.2015 | MB130017-L/U | Bezirksgericht Zürich | Mietgericht
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Ein befristeter Mietvertrag kann zwar nicht ordentlich gekündet werden, die Parteien können den Vertrag allerdings mittels eines Aufhebungsvertrages (konkludent) aufheben. Vorliegend hatte das Mietgericht zu prüfen, ob ein erster befristeter Mietvertrag zwischen den Parteien durch einen zweiten unbefristeten Mietvertrag ersetzt worden war.

 

Bezirksgericht Zürich

Mietgericht

Urteil

02.02.2015

MB130017-L/U

OR 1
OR 115